Site notice PROSIS GmbH

PROSIS GmbH
Firmensitz: Rinnberg 25, 85296 Rohrbach
Geschäftsführer Ivan Wyberal 
Amtsgericht Ingolstadt HRB 190859

GTC

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Softwareprodukte der PROSIS GmbH


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der PROSIS GmbH (nachfolgend „PROSIS“) und dem Kunden geschlossenen Verträge in Zusammenhang mit folgenden Softwareprodukten der PROSIS GmbH (nachfolgend „SOFTWARE“):
• „luitGUARD“ – Die Arbeitsschutzlösung
• „guSTAFF“ – Die Personalverwaltungslösung
• „hildeGUARD“ – Die Verschlüsselungslösung (Enterprise-Version)
1.2 Im Falle von Widersprüchen haben die jeweiligen besonderen Geschäftsbedingungen dieser AGB Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Für Schulungen und Seminare in Zusammenhang mit der SOFTWARE gelten vorrangig zu diesen AGB die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und Seminare der PROSIS GmbH“. Diese AGB gelten auch bei Nachbestellungen in Zusammenhang mit der jeweiligen SOFTWARE (z.B. Buchung optionaler Module / zusätzlicher Named-User-/Einzelplatzlizenzen.
1.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PROSIS; abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen gelten nur, sofern diese von PROSIS schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote gelten ausschließlich für Unternehmer. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
2.2 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. PROSIS lässt dem Kunden per E-Mail, Telefax oder Brief ein Angebot zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber PROSIS abzugebende Annahmeerklärung innerhalb von 30 Werktagen ab Angebotsdatum annehmen (mündlich, per Telefax, E-Mail oder Brief). Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit fristgerechter Annahme durch den Kunden zustande. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, ist PROSIS nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.3 Produktdarstellungen und Preislisten von PROSIS sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen sind abhängig von der gebuchten SOFTWARE und dem vom Kunden im Einzelnen gebuchten Leistungsumfang. Es gilt die Produktbeschreibung im mit dem Kunden vereinbarten Umfang. Optionale Module und sonstige Zusatzleistungen sind nur vertragsgegenständlich, sofern ausdrücklich vereinbart. Die SOFTWARE wird für die vereinbarte Dauer überlassen, danach darf sie nicht mehr genutzt werden.
3.2 Der Kunden-Support steht dem Kunden unter der ihm bei/nach Vertragsschluss bekanntgegebenen Mailadresse und/oder Rufnummer bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) an Werktagen Mo-Fr ausgenommen Feiertage am Sitz von PROSIS (Bayern, Deutschland) zur Verfügung. Support bei Anwenderfragen ist jeweils pro SOFTWARE bis zu einer Stunde pro Woche inkludiert, darüber hinaus gehender Anwendersupport wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3.3 Darüber hinaus können Zusatzleistungen (z.B. Beratung, Schulung, Sonderprogrammierung, Anpassung an spezifische Anforderungen des Kunden, Definition und Programmierung von Schnittstellen, sonstige Unterstützungsleistungen) in Zusammenhang mit der SOFTWARE gesondert gegen Vergütung nach Aufwand vereinbart werden. Wünscht der Kunde Sonderanpassungen, sind diese gesondert als Dienstleistung zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten. An Sonderprogrammierungen und sonstigen Individualanpassungen hat PROSIS die ausschließlichen Rechte. Dem Kunden werden hieran für die Dauer des Vertrages die Rechte bzw. Zugriffsrechte entsprechend den bestehenden Vereinbarungen eingeräumt. Auch im Übrigen gelten diese AGB für die Arbeitsergebnisse im Rahmen von Sonderanpassungen.
3.4 Vor-Ort-Leistungen beim Kunden sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. PROSIS ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen.
3.5 Die SOFTWARE darf nur in dem Umfang und von den Personen und Geräten genutzt werden wie gebucht und lizenziert. Zur Prüfung der Lizenzen/Nutzungsberechtigungen kann sie eine Verbindung zu einem Lizenzserver von PROSIS aufbauen.

4. Besondere Geschäftsbedingungen für luitGUARD und guSTAFF
4.1 On-Premise- oder SaaS-Lösung
Mit luitGUARD und guSTAFF bietet PROSIS ihren Kunden webbasierte Lösungen zur professionellen Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz im Unternehmen des Kunden (luitGUARD) sowie zur Personalverwaltung und zur Erfassung und Kontrolle von Projekt- und Arbeitszeiten von Mitarbeitern (guSTAFF). Die gebuchte SOFTWARE steht dem Kunden im vereinbarten Umfang zur vertragsgemäßen Online-Nutzung via Datenfernverbindung für die vereinbarte Dauer des Vertrages für eigene Zwecke des Kunden und in deutscher Sprache zur Verfügung. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich die lizenzierten Named User. Der Kunde hat bei Vertragsschluss die Wahl zwischen
- Hosting durch den Kunden selbst (On-Premise-Lösung) oder
- Software as a Service (SaaS-Lösung) bei Hosting durch PROSIS.

4.2 Besondere Bedingungen für On-Premise-Lösungen
Der Kunde erhält die SOFTWARE im vereinbarten Umfang installationsbereit im Objektcode zum Download. Der Kunde installiert sie selbst auf einem kundeneigenen Server. Ist die Nutzung auf dem Server zeitweise, insbesondere wegen Störungen oder wegen Reparatur- bzw. Wartungsar-beiten nicht oder nur eingeschränkt möglich, ist er berechtigt, die SOFTWARE übergangsweise auf einem Austausch-Server zu nutzen. Bei einem dauerhaften Wechsel des Servers ist die Nutzung auf dem neuen Server zulässig; die SOFTWARE ist auf dem zuvor eingesetzten Server vollständig zu löschen.
Zur Überlassung neuer Programmstände ist PROSIS – außer zum Zwecke etwaiger Mängelbeseitigung – nicht verpflichtet. PROSIS ist nicht verpflichtet, dem Kunden jeweils allgemein auf dem Markt angebotene aktualisierte Programmstände der SOFTWARE unentgeltlich zur Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages zu überlassen, außer zum Zwecke etwaiger Mängelbeseitigung. Stellt PROSIS dem Kunden neue Programmstände unentgeltlich zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, die SOFTWARE auf dem aktuellen Stand zu halten, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von PROSIS für den Kunden zumutbar ist.
PROSIS räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die SOFTWARE im Objektcode zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen. Für Drittsoftware (Software, die nicht von PROSIS entwickelt wurde, z.B. Open Source Software) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittsoftware. Für diese ist Vertragssprache Englisch, sofern nicht anders angegeben.
Der Kunde ist zur Vervielfältigung der SOFTWARE nur berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist oder es sich um eine Sicherungskopie handelt. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Codes unter den Voraussetzungen des § 69d Absatz 1 UrhG bleibt unberührt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, PROSIS auf Anfrage über Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort angefertigter Kopien zu unterrichten.
Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von PROSIS nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu veräußern oder zu vermieten, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich. Lizenzierte Named-User gelten nicht als Dritte.

4.3 Besondere Bedingungen für SaaS-Lösungen
Vertragsgegenstand ist der Zugang zur SOFTWARE zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit. Der Kunde bzw. der lizenzierte Named User erhält die technische Möglichkeit, im gebuchten Umfang auf die SOFTWARE, die auf einem Server von PROSIS bzw. einem von PROSIS beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.
PROSIS wird die SOFTWARE im Rahmen der technischen Möglichkeiten im jeweils aktuellen Programmstand einsetzen, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von PROSIS für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines neuen Programmstandes besteht nicht.
Das Set-Up durch PROSIS beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden im gebuchten Umfang.
PROSIS überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten und nutzbaren Speichermedium, zur Speicherung seiner Daten und Inhalte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der SOFTWARE. Der Kunde kann Inhalte bis zu einem Umfang von 20 GB ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird PROSIS dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit kostenpflichtig hinzubuchen.
PROSIS stellt die SOFTWARE mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel bereit abzüglich der Wartungszeiten. PROSIS ist berechtigt, während der Wartungszeiten zwischen 23 und 3 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone (MEZ) für insgesamt zehn Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die SOFTWARE nicht zur Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus kann PROSIS bei Vorankündigung von mindestens vierzehn Werktagen die Verfügbarkeit für einen definierten, angemessenen Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Zustimmung des Kunden hierzu gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen ab Erhalt der Vorankündigung seine Zustimmung widerruft. Der Kunde wird die Zustimmung zu solchen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern. In der Vorankündigung weist PROSIS auf die Widerrufsmöglichkeit hin. PROSIS ist ferner berechtigt, die Leistungen zu beschränken oder ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies aus rechtlichen Gründen, etwa aufgrund behördlicher Anordnung oder – ohne Begründung einer Rechtspflicht hierzu – zur Vermeidung von Nachteilen für den Kunden erforderlich ist.
Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der SOFTWARE im gebuchten Umfang am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die SOFTWARE gehostet wird. Auf den Datenverkehr ab dem Übergabepunkt hat PROSIS keinen Einfluss. Für seine Internetverbindung bis zum Übergabepunkt ist der Kunde selbst verantwortlich.
PROSIS räumt dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes Recht ein, auf die SOFTWARE mittels Telekommunikation (Internetverbindung) zuzugreifen und die Funktionalitäten der SOFTWARE bestimmungsgemäß im gebuchten Umfang zu eigenen Zwecken zu nutzen. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte Named-User. Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der SOFTWARE, erhält der Kunde nicht.
Sperrung des Zugangs zur SOFTWARE: PROSIS ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten oder Obliegenheiten sowie bei begründeten Verdachtsmomenten für eine Pflicht-/Obliegenheitsverletzung des Kunden den Zugang zur SOFTWARE vorläufig oder endgültig zu sperren. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt PROSIS die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Erheblichkeit der Pflicht-/Obliegenheitsverletzung und ob Anhaltspunkte für fehlendes Verschulden des Kunden vorliegen und ob eine vorherige Abmahnung oder Ankündigung der Maßnahme angezeigt ist. Eine Sperrung kann PROSIS insbesondere dann vornehmen, wenn der Kunde (i) mit einer Zahlung in Verzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung den offenen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist begleicht; (ii) Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat; (iii) ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Sonstige Rechte und Ansprüche von PROSIS bleiben unberührt, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzansprüche.
Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend, sodass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Sie erfolgt jeweils für den gesamten Serverinhalt und kann auch die Daten weiterer Kunden umfassen. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, eine Rückübertragung gesicherter Inhalte ist nicht möglich. Für die Sicherung seiner von ihm hochgeladen Daten auf eigenen Medien ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.4 Named-User-Lizenz
Named User im Sinne dieser AGB sind namentlich in der SOFTWARE einzutragende natürliche Personen. Jeder Named User erhält einen eigenen, passwortgeschützten Zugang. Die Zugangsdaten eines Named Users (Username und Passwort) sind personengebunden und nicht übertragbar. Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen genutzt werden, sondern ausschließlich durch die lizenzierte, namentlich eingetragene Person. Es steht dem Kunden frei, bei Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen oder aus sonstigen erforderlichen betrieblichen Gründen eine vorhandene Lizenz auf einen namentlich zu benennenden neuen Named User umzuschreiben. Urlaub oder Krankheit bis zu sechs Wochen gelten nicht als erforderlicher betrieblicher Grund. Der bisher eingetragene Named User wird durch die Umschreibung gelöscht und ist nicht mehr zugriffsberechtigt.
Der lizenzierte Named User kann sich durch Eingabe seines Usernamens und seines persönlichen Passworts via Browser über die von PROSIS bekanntgegebene Website einloggen bzw. bei der On-Premise-Lösung über die vom Kunden definierte URL. Named User sind dabei entweder als Premium- oder als Standard-User zur Nutzung berechtigte Personen. Ein Named User hat die Nutzungsberechtigungen entsprechend seiner Userart (Premium-/Standard-User). Premium-User können die Standardversion und zusätzlich gebuchte, optionale Module in vollem Umfang nutzen sowie Standard-User anlegen und verwalten. Standard-User können die SOFTWARE nicht in vollem Umfang nutzen, sondern ihnen stehen Leserechte, nur bestimmte Funktionen der Standardversion und, sofern zusätzlich gebucht, optionale Module in dem Umfang wie von einem Premium-User für den Standard-User freigeschaltet zur Verfügung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE und/oder Speicherplatz über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten auch alle Personen, die keine eigene Named-User-Lizenz haben. Der Kunde hat die Named User entsprechend zu verpflichten. Jeder Named User darf die SOFTWARE ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden nutzen.
Für luitGUARD gilt darüber hinaus: Beauftragt der Kunde eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) mit arbeitsschutzrechtlichen Aufgaben, benötigt diese Person eine eigene Named-User-Lizenz (Premium-User-Lizenz). Im Falle einer arbeitsschutzrechtlichen Prüfung durch eine Behörde benötigt der Kunde für den Prüfer eine eigene Named-User Lizenz (Standard-User-Lizenz). Er ist berechtigt, den Prüfer zum Zweck und für die erforderliche Dauer der Prüfung als Named User einzutragen und diesem dessen temporäre persönliche Zugangskennung zur Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Prüfung deaktiviert der Kunde den Zugang. Er hat sicherzustellen, dass die Person nicht weiter Zugriff auf die SOFTWARE hat.

5. Besondere Geschäftsbedingungen für hildeGUARD
5.1 Mit hildeGUARD bietet PROSIS ihren Kunden eine Lösung zur Verschlüsselung von Dateien (asymetrisches Verfahren mit „Public Key“ und persönlichem, vom User geheim zu haltenden „Private Key“). hildeGUARD steht dem Kunden bzw. dem jeweiligen User zur vertragsgemäßen Nutzung auf dem lizenzierten Endgerät für die vereinbarte Dauer des Vertrages für eigene Zwecke des Kunden und in deutscher Sprache zur Verfügung.
5.2 Einzelplatzlizenz pro Endgerät und User, Public-Key-Import
Ziffer 4.2 dieser AGB gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Download, Installation und Nutzung nicht auf oder über einen Server erfolgt, sondern ausschließlich auf dem lizenzierten Endgerät (sog. Einzelplatzlizenz). Eine Einzelplatzlizenz umfasst den Download auf ein Endgerät und die Nutzung durch einen User. Jede Lizenz wird lokal auf dem jeweiligen Endgerät eingespielt und wird nach dem Einspielen ungültig, so dass sie technisch nicht nochmals eingespielt werden kann. Ein User ist eine natürliche Person, die hildeGUARD auf dem lizenzierten Endgerät nutzen kann, indem sie einen sog. Private Key anlegt. Ihren Private Key hat sie geheim zu halten; er darf anderen Personen nicht zur Nutzung überlassen werden. Jede Person, die hildeGUARD nutzen will, benötigt eine eigene Einzelplatzlizenz für ein lizenziertes Endgerät und einen eigenen Private Key.
Die monatliche Lizenzgebühr setzt sich zusammen aus der Anzahl der Einzelplatzlizenzen und dem gebuchten Public-Key-Paket, das die maximale Anzahl importierbarer Public Keys pro Einzelplatzlizenz festlegt. Um mit anderen hildeGUARD-Usern verschlüsselte Dateien austauschen zu können, benötigt der Absender den Public Key des Empfängers (er importiert hierzu dessen Public Key).
5.3 Von hildeGUARD verschlüsselte Dateien sind ausschließlich mit den dem User vorliegenden Schlüsseln entschlüsselbar. Die Schlüssel liegen PROSIS zu keinem Zeitpunkt vor. Sie werden erst nach der Installation beim User von diesem in der SOFTWARE hinterlegt, so dass ausschließlich der User selbst im Besitz der Schlüssel ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Es wird empfohlen, zur Datensicherung ein Backup der unverschlüsselten Dateien sowie der Schlüssel auf einem anderen Datenträger zu hinterlegen.

6. Vergütung; Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Lizenzgebühr ist, sofern nicht abweichend vereinbart, beginnend mit dem Tag des vereinbarten Laufzeitbeginns zu zahlen. Wird Rechnungsstellung jährlich im Voraus vereinbart, ist die Lizenzgebühr für 12 Monate jährlich im Voraus zur Zahlung fällig, bei monatlicher Rechnungsstellung jeweils kalendermonatlich im Voraus. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
6.2 Die Set-Up-Gebühr ist bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für sonstige bei Vertragsschluss vereinbarte Einmalzahlungen (z.B. für Schulungen).
6.3 Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet, es sei denn, es ist ein Festpreis vereinbart (z.B. einmalige Set-Up-Gebühr).
6.4 Sofern nichts anders vereinbart ist, beträgt der Stundensatz bei Vergütung nach Aufwand € 120,-. Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt).
6.5 Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist ab Rechnungsempfang ohne Skonto zur Zahlung fällig.
6.6 Ist die Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) vereinbart, wird PROSIS widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat er die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
6.7 Der Kunde wird den Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug auf das in der Rechnung angegebene Konto von PROSIS entrichten. Der Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto von PROSIS gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat PROSIS Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. PROSIS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der monatlichen Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der monatlichen Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Vergütung für zwei Monate erreicht. Die sonstigen Rechte von PROSIS im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.
6.8 PROSIS ist berechtigt, die Lizenzgebühr erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Laufzeitbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Erhöhungen können frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung vorgenommen werden. Die Erhöhung muss angemessen und marktüblich sein. Sie darf maximal 5 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Lizenzgebühr betragen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Erhöhung zu kündigen.
6.9 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit PROSIS zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Mitwirkung und Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird PROSIS insbesondere rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und der Online-Verbindung sorgen. Für SaaS-Lösungen gilt zudem: Für die Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen/Endgeräten und dem Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die SOFTWARE gehostet wird) ist der Kunde selbst verantwortlich.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet
- Zugangskennungen einschließlich Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Er hat für hinreichenden Schutz vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff Dritter zu sorgen und die User entsprechend zu verpflichten. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass jeder User seine Zugangskennungen geheim hält, und nicht an andere Personen weitergibt.
- dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten, Fotos und Daten Dritter auf Server der PROSIS) Urheber- und gewerbliche Schutzrechte beachtet werden und ggf. erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Er wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten;
- die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
- PROSIS von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SOFTWARE durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Sachverhalten ergeben, die mit der Nutzung der SOFTWARE verbunden sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat;
- vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Er wird die User entsprechend verpflichten;
- bei SaaS: die an PROSIS übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten; dies gilt entsprechend für im System der PROSIS vorhandene Datenbestände des Kunden, die er durch Download sichern kann.
7.3 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche, mindestens einmal wöchentliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die SOFTWARE nicht ordnungsgemäß arbeitet. Für hildeGUARD wird ergänzend auf Ziffer 5.3 verwiesen. Die User sind entsprechend zu informieren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Usern sicherzustellen, dass die SOFTWARE von diesen bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorgaben, etwa die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
7.5 Bei SaaS gilt zudem: Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt PROSIS hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Dies gilt entsprechend für die bestimmungemäße öffentliche Zugänglichmachung bei Abfragen befugter Dritter über das Internet.

8. Haftung
PROSIS haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.1 PROSIS haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt
- bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Verletzt PROSIS fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung von PROSIS ausgeschlossen.
8.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von PROSIS nach § 536a Absatz 1, Alt.1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
8.5 PROSIS haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von PROSIS zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war. Für hildeGUARD wird zudem auf Ziffer 5.3 verwiesen.
8.6 Vorstehende Regelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von PROSIS für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9. Vertragslaufzeit und –beendigung
9.1 Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Laufzeitbeginn und verlängert sich jeweils um einen weiteren 12-Monatszeitraum, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird; der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen 12-Monatszeitraum kündbar.
Im Falle zusätzlicher Buchungen optionaler Module oder weiterer Named-User-/Einzelplatzlizenzen während eines laufenden 12-Monatszeitraums, gelten diese ab dem vereinbarten Zeitpunkt innerhalb des laufenden 12-Monatszeitraums und die bereits vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Das heißt, Zusatzbuchungen werden in den laufenden Vertrag aufgenommen und es gilt für diesen eine einheitliche Vertragslaufzeit.
9.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. PROSIS ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat.
9.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
9.4 Die Nutzung der SOFTWARE nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig. Handbücher und Dokumentation sind zu vernichten. Bei Vertragsbeendigung sind bei SaaS-Lösungen die Zugangsdaten des Kunden nicht mehr aktiv und der Zugriff ist gesperrt. Kundendaten werden von PROSIS spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für PROSIS besteht. Der Kunde muss seine Daten vor Vertragsbeendigung herunterladen und sichern, wenn er diese über die Vertragsbeendigung hinaus benötigt. Bei On-Premise-Lösungen und bei Einzelplatzlizenzen hat der Kunde bei Vertragsbeendigung die überlassene SOFTWARE einschließlich etwaig erstellter Kopien vollständig und endgültig zu löschen. Kopien dürfen nicht zurückbehalten werden. Auf Verlangen von PROSIS hat der Kunde die Durchführung schriftlich zu bestätigen.

10. Geheimhaltung, Datenschutz
10.1 PROSIS und der Kunde sind verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen. Die Verpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr und/oder der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei dies zu vertreten hat. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10.2 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch PROSIS personenbezogene Daten, steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Für den Fall des Vorliegens eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. PROSIS nimmt keine Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung trägt der Kunde. Sofern erforderlich werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung treffen.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
11.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ingolstadt. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von PROSIS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. PROSIS ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Stand: 03/2021
PROSIS GmbH
Firmensitz: Rinnberg 25, 85296 Rohrbach
Geschäftsführer Ivan Wyberal
Amtsgericht Ingolstadt HRB 190859
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